Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht bei Demenz
Rechtliche Vorsorge klingt nach Aktenordner, ist aber vor allem eines: die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer später für einen spricht. Nach einer Demenzdiagnose sollte dieses Thema nicht warten.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Vollmacht kann nur erteilen, wer die Tragweite noch versteht.
- Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung.
- Ehepartner dürfen einander nur in engen Grenzen und befristet in Gesundheitsfragen vertreten.
- Wichtige Bereiche: Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden, Post.
Warum so schnell?
Eine Vollmacht ist nur wirksam, wenn die Person beim Unterschreiben versteht, was sie damit überträgt. Im frühen Stadium ist das meist gegeben. Wartet man zu lange, bleibt nur der Weg über das Betreuungsgericht.
Was hineingehört
- Gesundheitssorge, inklusive Einsicht in Unterlagen und Entscheidung über Behandlungen
- Aufenthaltsbestimmung, auch für einen möglichen Heimeinzug
- Vermögensangelegenheiten und Behördenvertretung
- Post- und Fernmeldeangelegenheiten
- Ausdrückliche Regelungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und riskanten Eingriffen
Wenn es zu spät ist
Dann bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Über eine Betreuungsverfügung kann man vorher festlegen, wer das sein soll – das Gericht berücksichtigt diesen Wunsch in aller Regel.
Was Sie jetzt tun können
- 1Vertrauensperson ansprechen.
- 2Termin bei Betreuungsbehörde oder Notariat vereinbaren.
- 3Patientenverfügung im selben Zug erstellen.
Häufige Fragen
Quellen
- Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung — Bundesministerium der Justiz
- Informationsblätter und Ratgeber zu Demenz — Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.
Autor: Redaktion ichhabedemenz.de · Fachliche Prüfung ausstehend · Veröffentlicht am 18. April 2026 · Aktualisiert am 21. August 2026
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