Diagnose
Diagnose Demenz – was jetzt?
Vielleicht haben Sie gerade die Diagnose erhalten. Vielleicht sitzen Sie mit einem Arztbrief am Küchentisch und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen. Das ist völlig normal. Sie müssen jetzt nicht alles klären – nur die richtigen Dinge zuerst.

Das Wichtigste in Kürze
- In den ersten Tagen zählt vor allem eins: Nichts überstürzen.
- Wichtig zuerst: ärztliche Behandlung klären, Vollmachten regeln, Beratung suchen.
- Pflegegrad und Wohnfragen können meist ein paar Wochen warten.
- Reden hilft – Beratung durch Pflegestützpunkte und Alzheimer-Gesellschaften ist kostenlos.
Diese Woche: ankommen
Eine Diagnose verändert nicht den heutigen Tag. Der Mensch, der gestern mit Ihnen Kaffee getrunken hat, ist derselbe. Geben Sie sich ein paar Tage, in denen nichts entschieden werden muss.
- Arztbrief lesen und offene Fragen aufschreiben
- Überlegen, wer im engsten Kreis informiert wird
- Einen Ordner anlegen: Befunde, Medikamente, Kontakte
Die nächsten zwei bis vier Wochen: das Wichtige regeln
- 1Behandlung besprechen: Medikamente, Begleiterkrankungen, nächster Kontrolltermin
- 2Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – solange sie selbst entschieden werden können
- 3Kostenlose Beratung nutzen: Pflegestützpunkt, Alzheimer-Gesellschaft vor Ort
- 4Sicherheit prüfen: Herd, Medikamente, Autofahren, Türschlüssel
- 5Wenn Unterstützung nötig ist: Pflegegrad beantragen
Mit wem sprechen?
Viele Betroffene möchten selbst bestimmen, wer es erfährt. Respektieren Sie das. Gleichzeitig macht Offenheit den Alltag oft leichter: Nachbarn, die Bescheid wissen, reagieren gelassener, wenn etwas ungewöhnlich läuft.
Was Sie jetzt tun können
- 1Lesen Sie „Die ersten 30 Tage nach der Diagnose“ für einen konkreten Fahrplan.
- 2Klären Sie die Vorsorgevollmacht.
- 3Prüfen Sie, ob ein Pflegegrad infrage kommt.
Häufige Fragen
Quellen
- Informationsblätter und Ratgeber zu Demenz — Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.
- Wege zur Pflege – Beratung und Angebote — Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung — Bundesministerium der Justiz
Autor: Redaktion ichhabedemenz.de · Fachliche Prüfung ausstehend · Veröffentlicht am 20. März 2026 · Aktualisiert am 18. August 2026
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