Pflegegeld
Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung?
Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung: Die Begriffe klingen sperrig, dahinter stehen aber einfache Ideen. Wenn Sie diese vier Grundlagen kennen, können Sie fast jede Broschüre lesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige pflegen.
- Pflegesachleistung nutzen Sie für einen ambulanten Pflegedienst.
- Beides lässt sich anteilig kombinieren.
- Zusätzlich gibt es Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und Entlastungsleistungen.
Die vier Grundlagen
- Pflegegeld: monatliche Zahlung an die pflegebedürftige Person, wenn die Pflege privat organisiert wird
- Pflegesachleistung: die Pflegekasse zahlt direkt an den ambulanten Pflegedienst
- Kombinationsleistung: Sie nutzen beides anteilig
- Zusätzliche Leistungen: Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege
Hilfsmittel und Wohnraumanpassung
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Handschuhe oder Bettschutz werden monatlich bezuschusst. Für Umbauten – Duschumbau, Haltegriffe, Türverbreiterung – gibt es einen Zuschuss je Maßnahme. Beantragen Sie vor dem Umbau, nicht danach.
Was Sie jetzt tun können
- 1Aktuelle Beträge bei der Pflegekasse erfragen.
- 2Prüfen, ob Kombinationsleistung sinnvoll ist.
- 3Zuschuss für Wohnraumanpassung beantragen.
Häufige Fragen
Quellen
- Leistungen der Pflegeversicherung — Bundesministerium für Gesundheit
- Wege zur Pflege – Beratung und Angebote — Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Autor: Redaktion ichhabedemenz.de · Fachliche Prüfung ausstehend · Veröffentlicht am 14. Mai 2026 · Aktualisiert am 23. August 2026
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